Verhinderungspflege steht allen pflegenden Angehörigen zu (28 Tage im Jahr), wenn der pflegende Angehörige mindestens 6 Monate gepflegt hat und auch in dieser Zeit ein Pflegegrad besteht.
Der Pflegende ist verhindert durch Termine, Urlaub, Krankheit.
Die VHP kann stundenweise, tage- und wochenweise durchgeführt werden. Bei stundenweiser Verhinderung wird noch das volle Pflegegeld gezahlt.
Verhinderungspflege kann in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden. Diese Pflege kann ein ambulanter Pflegedienst Ihrer Wahl durchführen oder Ihr eigener schon vorhandene Pflegedienst.
Es können nicht 2 ambulante Pflegedienste pflegen, in diesem Fall müssen Sie mit Ihrer Pflegekasse in Kontakt treten.
Die Pflegekasse benennt Ihnen Pflegeheime in ihrer näheren Umgebung.